vzbv, PM 18.11.2009 – Verbraucherzentrale Bundesverband fordert mehr Sicherheit und schnelle Aufklärung – Banken müssen ihre Kunden schnellstmöglich informieren, ob deren Kreditkarten vom aktuellen Datenklau betroffen sind. Das fordert der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv). Zudem müssten die Karten zügig ausgetauscht werden, wenn der Verdacht besteht, dass Daten an Unbefugte gelangt sind. Außerdem stünden die Banken in der Pflicht, für etwaige Schäden in jedem Einzelfall einzustehen. Nur so sei zu verhindern, dass das Vertrauen der Verbraucher insgesamt größeren Schaden nehme. „Aufklärung, Austausch und Ausgleich sind das Gebot der Stunde“, so Manfred Westphal, Leiter des Fachbereichs Finanzdienstleistungen im vzbv.
Die Kartenunternehmen VISA und Mastercard hatten die Kreditinstitute bereits vor vier Wochen darüber informiert, welche Karten betroffen sind. „Wer schon so lange über das Problem Bescheid weiß, sollte in der Lage sein, seine Kunden umfassend aufzuklären“, so Westphal. Die Banken müssten außerdem gewährleisten, dass den Betroffenen keine Schäden entstehen.
Von Abrechnungsdienstleistern fordert der Verbraucherzentrale Bundesverband größte Sorgfalt bei der Auswahl und Kontrolle ihres Personals. Außerdem müsste sichergestellt sein, dass Abrechnungsserver nicht von Hackern geknackt werden können. Bei dem jüngst bekannt gewordene Datenklau handelt es sich aller Wahrscheinlichkeit nach um einen kriminellen Angriff auf Kreditkarteninformationen. Betroffen ist ein Abrechnungsdienstleister in Spanien, wo anscheinend entweder Mitarbeiter die sensiblen Daten entwendet haben oder Hacker sich von außen Zugang zu einem Server verschafft haben. Von den Sicherheitsbehörden verlangt der vzbv eine schnelle Aufklärung des Datenklaus.
Zum jetzigen Zeitpunkt ist nicht davon auszugehen, dass alle Banken ihre Kunden ausreichend informieren. Verbraucher sollten deshalb bei den Banken nachfragen, ob ihre Kreditkarte betroffen ist. Darüber hinaus ist es ganz wichtig, seine Abrechnungen genau zu kontrollieren. „Wenn sich auf den Auszügen nicht genehmigte Abbuchungen finden, sollten die Betroffenen von ihrer Bank umgehend fordern, die Beträge zu erstatten“, rät Westphal.
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